Was ist ein/e Presbyter/in?

Amtsperiode von 6 Jahre, Wiederwahl möglich - Wird durch die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte gewählt

Hauptaufgaben:
Geistliche und organisatorische Leitung der Gemeindearbeit in Kooperation mit 
Pfarrer/in und anderen Presbyter/innen sowie den hauptamtlich Angestellten und den ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Verwaltung der Pfarrgemeinde in Bezug auf Personal, Immobilien und Finanzen sowie  rechtliche Vertretung der Pfarrgemeinde.
Leitung von Wahlen (Pfarrer/innen und Gemeindevertretung)

Er/Sie sollten folgende Anforderungen erfüllen:
Auf jeden Fall Mitglied der Evang. Kirche und mindestens 18 Jahre
Erfahrung am gemeindlichen Leben, eventuell theol. Grundkenntnisse
offen auf Menschen zugehen, Konflikte wahrzunehmen, sachlich zu behandeln
und zwischen verschiedenen Interessen unparteiisch vermitteln zu können.

Er/Sie soll bereit sein:
Zur Teilnahme am Gemeindeleben (Gottesdienste, Sitzungen etc.)
Zur Kollektive Zusammenarbeit und zum Mittragen getroffener Entscheidungen
Zur Übernahme von Aufgaben und Teilbereiche der Gemeindearbeit
(Seniorenarbeit, Diakonie, Schatzmeister, Schriftführer etc.)
Einen den Aufgaben entsprechenden Zeitaufwand zu investieren.